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   VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 6/07   

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https://dejure.org/2007,39381
VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 6/07 (https://dejure.org/2007,39381)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 28.06.2007 - Lv 6/07 (https://dejure.org/2007,39381)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - Lv 6/07 (https://dejure.org/2007,39381)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 03.05.2007 - 5 W 99/07

    Verfahrensrecht: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde bei

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 6/07
    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens gegen den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3.5.2007 - 5 W 99/07-31 - wird zurückgewiesen.

    Die gegen diesen letzten Beschluss erhobene sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers ist durch Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3.5.2007 - 5 W 99/07 - mit der Begründung verworfen worden, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelte bei Ablehnung eines erstinstanzlichen Richters zwar das durch das FGG vorgesehene Rechtsmittelverfahren; die danach an sich statthafte sofortige weitere Beschwerde sei jedoch von einer Zulassung durch das zweitinstanzliche Gericht abhängig .

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 6/07
    Soweit der Antragsteller die Verletzung seines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz - den nicht Art. 20 SVerf sondern Art. 60 Abs. 1 SVerf gewährt - und auf rechtliches Gehör (Art. 60 i.V.m. Art. 1 Satz 1 SVerf) rügt, verkennt er, dass die Verfassung des Saarlandes ihm - abgesehen von der insoweit ohnehin fehlenden Kompetenz des Landes - weder ein bestimmtes System von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche noch einen Anspruch darauf gewährt, dass seinen Argumenten gegen richterliche Entscheidungen gefolgt wird (vgl. für das Bundesverfassungsrecht BVerfGE 76, 93; 87, 48; 92, 365, 410).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 6/07
    Soweit der Antragsteller die Verletzung seines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz - den nicht Art. 20 SVerf sondern Art. 60 Abs. 1 SVerf gewährt - und auf rechtliches Gehör (Art. 60 i.V.m. Art. 1 Satz 1 SVerf) rügt, verkennt er, dass die Verfassung des Saarlandes ihm - abgesehen von der insoweit ohnehin fehlenden Kompetenz des Landes - weder ein bestimmtes System von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche noch einen Anspruch darauf gewährt, dass seinen Argumenten gegen richterliche Entscheidungen gefolgt wird (vgl. für das Bundesverfassungsrecht BVerfGE 76, 93; 87, 48; 92, 365, 410).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 6/07
    Soweit der Antragsteller die Verletzung seines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz - den nicht Art. 20 SVerf sondern Art. 60 Abs. 1 SVerf gewährt - und auf rechtliches Gehör (Art. 60 i.V.m. Art. 1 Satz 1 SVerf) rügt, verkennt er, dass die Verfassung des Saarlandes ihm - abgesehen von der insoweit ohnehin fehlenden Kompetenz des Landes - weder ein bestimmtes System von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche noch einen Anspruch darauf gewährt, dass seinen Argumenten gegen richterliche Entscheidungen gefolgt wird (vgl. für das Bundesverfassungsrecht BVerfGE 76, 93; 87, 48; 92, 365, 410).
  • BGH, 10.12.2003 - XII ZB 251/03

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde wegen der Zurückweisung eines

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 6/07
    Das könnte zu einem Konflikt mit der Entscheidung eines Bundesgerichts (BGH, Beschl. v. 10.12.2003 - XII ZB 251/03 - NJW-RR 2004, 726) führen.
  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 6/19
    Allerdings erstreckt sich die Befugnis des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes auf die Kontrolle einer landesgerichtlichen Entscheidung daraufhin, ob sie bei der Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes mit den Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleiche Grundrechte der Verfassung des Saarlandes verletzt hat (BVerfGE 96, 231; 96, 345 ; SVerfGH, Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 6/07).
  • VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06
    Ein Recht auf effektiven Rechtsschutz wird entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht durch Art. 20 SVerf gewährt (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 28.6.2007 - Lv 6/07, unter II 1, und vom 19.5.2006, aaO, unter C 2).

    Dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) kann deshalb sowohl ein Grundrecht auf wirksamen richterlichen Rechtsschutz (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 5.9.2007 - Lv 8/06, unter B II, und vom 28.6.2007, aaO) und auf ein faires gerichtliches Verfahren (SaarlVerfGH, Beschluss vom 19.5.2006, aaO, vom 26.6.2003 - Lv1/03, unter II A, und vom 5.6.2003 - Lv 7/02, unter II A) als auch ein Grundrecht auf rechtliches Gehör (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 28.6.2007, aaO, vom 26.6.2003, aaO, und vom 5.6.2003, aaO) entnommen werden.

    Der Verfassungsgerichtshof darf eine landesgerichtliche Entscheidung auch daraufhin kontrollieren, ob sie bei der Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes Grundrechte der Verfassung des Saarlandes verletzt, die - wie die von dem Antragsteller als verletzt gerügten Grundrechte auf effektiven Rechtsschutz, ein faires Verfahren und rechtliches Gehör - mit den entsprechenden Grundrechten des Grundgesetzes inhaltsgleich sind (BVerfGE 96, 345, 363 ff. = NJW 1998, 1296; st.Rspr. des SaarlVerfGH, zuletzt Beschluss vom 28.6.2007, aaO, unter II 2).

  • VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung

    Der Verfassungsgerichtshof hat in Übereinstimmung damit seine Kompetenz zur Kontrolle landesgerichtlicher Verfahren und Entscheidungen verneint, wenn ihnen eine Interpretation des Verfahrensrechts des Bundes durch ein Bundesgericht zugrunde liegt (VerfGH Beschl. v. 28.6.2007 Lv 6/07).
  • VerfGH Saarland, 18.12.2015 - Lv 4/15
    Der Verfassungsgerichtshof hat in Übereinstimmung damit seine Kompetenz zur Kontrolle landesgerichtlicher Verfahren und Entscheidungen verneint, wenn ihnen eine Interpretation des Verfahrensrechts des Bundes durch ein Bundes- gericht zugrunde liegt (SVerfGH, Beschl. vom 28.6.2007 - Lv 6/07 -, Rn. 6).
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